WürttembergImmobilienWerte

Hausverwaltung

Hausverwaltung ist Vertrauenssache.

Kurze Reaktionszeiten, feste Ansprechpartner und eine Verwaltung, die nicht erst handelt, wenn etwas passiert.

Wir behalten Instandhaltung, energetische Sanierungen und anstehende Investitionen frühzeitig im Blick, schaffen klare Entscheidungsgrundlagen und begleiten Maßnahmen von der Planung bis zur Umsetzung. Dabei verbinden wir kaufmännische Kompetenz mit technischem Verständnis, persönlicher Betreuung und einem regionalen Netzwerk zuverlässiger Fachunternehmen.

Transparent. Vorausschauend. Lösungsorientiert.

Wir übernehmen bewusst nur so viele Objekte, wie wir persönlich betreuen können. Denn gute Hausverwaltung bedeutet für uns nicht, möglichst viele Einheiten zu verwalten, sondern Verantwortung für Ihre Immobilie zu übernehmen und ihren Wert langfristig zu erhalten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften · private Eigentümer und Kapitalanleger · Erbengemeinschaften · Eigentümer einzelner vermieteter Einheiten

Verwaltete Wohnimmobilie in der Region Stuttgart

Was wir übernehmen

Drei Verwaltungsarten, je nachdem, was Ihnen gehört und wie Sie es nutzen.

01

WEG-Verwaltung

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG.

Wohnimmobilienverwaltung gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG

  • Verwaltervertrag gem. VDIV- und Haus & Grund-Standard für maximale Transparenz

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung inklusive Protokoll und Versand an alle Eigentümer

  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Führung der Beschluss-Sammlung

  • Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans und Erstellung der Jahresabrechnung mit Gesamt- und Einzelabrechnung

  • Führung der Gemeinschaftskonten, laufende Objektbuchhaltung sowie Verwaltung und Nachweis der Erhaltungsrücklage

  • Konsequentes Forderungsmanagement bei rückständigen Hausgeldern

  • Regelmäßige Objektbegehungen, Kontrolle der Allgemeinflächen und Überwachung der Verkehrssicherungspflichten

  • Abschluss und Überwachung von Wartungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen, Kontrolle wiederkehrender Prüfpflichten

  • Beauftragung und Abnahme von Instandhaltungsmaßnahmen, Steuerung der Handwerksbetriebe

  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

02

Mietverwaltung

Verwaltung vermieteter Objekte im Auftrag des Eigentümers - vom Mehrfamilienhaus bis zur einzelnen Wohnung.

  • Mietenbuchhaltung, laufende Zahlungsüberwachung und Mahnwesen

  • Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung

  • Prüfung und Umsetzung zulässiger Mietanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

  • Mieterbetreuung als erste Anlaufstelle für Anliegen, Störungen und Schäden

  • Neuvermietung bei Mieterwechsel: Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag

  • Wohnungsabnahme und -übergabe inklusive Protokoll und Kautionsabwicklung

  • Beauftragung von Kleinreparaturen und Koordination größerer Instandsetzungen

  • Regelmäßige, verständliche Eigentümerberichte über Einnahmen, Ausgaben und Zustand des Objekts

03

Sondereigentumsverwaltung

Für Eigentümer einzelner Einheiten in einer WEG - die Ergänzung zur bestehenden WEG-Verwaltung.

  • Verwaltung des Mietverhältnisses Ihrer Einheit: Mietvertrag, Mieteingänge, Mahnwesen

  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter auf Basis der WEG-Jahresabrechnung

  • Prüfung von Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan der Gemeinschaft auf Plausibilität

  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung und auf Wunsch Vertretung Ihrer Interessen in der Eigentümerversammlung

  • Betreuung Ihres Mieters bei Anliegen und Mängeln innerhalb Ihres Sondereigentums

  • Organisation von Instandhaltung und Reparaturen innerhalb der Wohnung

  • Neuvermietung bei Mieterwechsel inklusive Übergabe und Kaution

  • Jährliche Aufstellung für Ihre Steuererklärung mit allen Einnahmen und Ausgaben

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Verwaltervertrag festgelegt.

Was eine Verwaltung kostet

Eine seriöse Zahl können wir Ihnen erst nennen, wenn wir wissen, worum es geht. Wovon die Vergütung abhängt, können wir Ihnen aber jetzt schon sagen:

  1. Art der Verwaltung WEG, Mietverwaltung oder Sondereigentum werden unterschiedlich abgerechnet.
  2. Anzahl der Einheiten Bei der WEG-Verwaltung wird üblicherweise ein monatlicher Betrag je Einheit vereinbart, bei der Mietverwaltung häufig ein Anteil der Nettomiete.
  3. Zustand und Alter Ein sanierungsbedürftiges Gebäude verursacht mehr Koordinationsaufwand als ein gepflegter Neubau.
  4. Zustand der Unterlagen Eine saubere Übergabe spart Einarbeitung, eine lückenhafte kostet Zeit.
  5. Sonderleistungen Bauleitung bei größeren Maßnahmen, außerordentliche Versammlungen oder Rechtsstreitigkeiten werden gesondert vereinbart und im Vertrag ausgewiesen.

Was Sie von uns bekommen

Ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang, einem festen monatlichen Betrag und einer benannten Liste dessen, was nicht enthalten ist. Keine Positionen, die erst in der Jahresabrechnung auftauchen.

Wenn Sie Angebote vergleichen: Achten Sie weniger auf den monatlichen Betrag als darauf, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert berechnet werden. Der günstigste Grundpreis ist selten das günstigste Angebot.

Wechseln ist einfacher als gedacht

Die häufigste Sorge beim Verwalterwechsel ist, dass die Gemeinschaft zwischenzeitlich ohne Verwaltung dasteht. Das passiert nicht, wenn die Reihenfolge stimmt: erst die Nachfolge klären, dann in der Versammlung beschließen, dann kündigen und übergeben.

Wir stellen Ihnen dafür Formulierungsvorschläge für die Beschlüsse und eine Checkliste der benötigten Unterlagen zur Verfügung - und fordern die Übergabe strukturiert an.

Angebot für Ihre Gemeinschaft

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt: Art der Verwaltung, Ort, Anzahl der Einheiten und wie es derzeit verwaltet wird. Sie bekommen von uns ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang - oder eine ehrliche Absage, wenn wir nicht die Richtigen sind.

Kein Vertreterbesuch, kein Newsletter, keine Weitergabe Ihrer Daten. Wir melden uns persönlich.