WürttembergImmobilienWerte

Sanierung & Wertsteigerung

Nicht jede Modernisierung zahlt sich aus.

Wir entwickeln bestehende Immobilien weiter - mit Maßnahmen, die sich in Substanz, Vermietbarkeit und Betriebskosten auszahlen.

Die Frage ist selten, ob man etwas machen kann. Die Frage ist, was zuerst und was sich davon trägt. Ein neues Bad hebt die Miete, eine neue Heizung senkt die Nebenkosten, eine gedämmte Geschossdecke kostet wenig und wirkt sofort - und manche Maßnahme sieht gut aus, bringt aber weder das eine noch das andere.

Wir nehmen den Bestand auf, ordnen die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirkung und rechnen durch, was sie bringen. Anschließend koordinieren wir Gewerke, Termine und Kosten. Weil wir Objekte auch verwalten, kennen wir die Folgekosten einer Entscheidung - und sagen Ihnen, wenn sich etwas nur als Instandhaltung rechnet.

Wohnraum einer sanierten Bestandswohnung

Was wir übernehmen

Von der ersten Begehung bis zur abgenommenen Rechnung.

01
Bestandsaufnahme

Wir sehen uns das Objekt an, sichten Unterlagen und Protokolle und stellen fest, was ansteht: Instandhaltungsstau, energetische Schwachstellen, offene Prüfpflichten.

02
Priorisierung

Nicht alles gleichzeitig. Wir ordnen die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirkung und sagen Ihnen, was warten kann und was nicht.

03
Wirtschaftlichkeit

Zu jeder Maßnahme rechnen wir durch, was sie kostet und was sie bringt: an Miete, an Betriebskosten, an Vermietbarkeit. Manche Maßnahme rechnet sich nur als Instandhaltung - das sagen wir dann auch.

04
Koordination

Wir holen Angebote ein, vergeben an Betriebe aus der Region, stimmen Termine ab und behalten Kosten und Fristen im Blick.

05
Abnahme

Wir nehmen die Arbeiten ab, prüfen Rechnungen gegen das Angebot und dokumentieren, was gemacht wurde - für Ihre Unterlagen und für die nächste Eigentümerversammlung.

Was Sie machen müssen

Ein Teil der Arbeiten steht nicht zur Wahl. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei Bestandsgebäuden bestimmte Nachrüstungen - unabhängig davon, ob sie sich rechnen.

  1. Oberste Geschossdecke oder Dach Ungedämmte oberste Geschossdecken müssen den Anforderungen des GEG genügen. Alternativ kann das darüberliegende Dach gedämmt werden.
  2. Heizungs- und Warmwasserrohre Leitungen in unbeheizten Räumen sind zu dämmen - die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
  3. Alte Heizkessel Kessel, die älter als 30 Jahre sind und weder Brennwert- noch Niedertemperaturtechnik nutzen, dürfen nicht weiterbetrieben werden.

Der häufigste Auslöser

Viele dieser Pflichten greifen erst beim Eigentümerwechsel: Nach dem Erwerb bleibt eine Frist von zwei Jahren, um sie zu erfüllen. Wer ein Objekt kauft, sollte das eingerechnet haben.

Für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmen. Ob und wie eine Pflicht Ihr Objekt trifft, klären wir am konkreten Fall - diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Was eine Modernisierung einbringt

Bei vermieteten Objekten

Nach § 559 BGB dürfen acht Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Vorher abzuziehen sind der Instandhaltungsanteil und alle Zuschüsse - was ohnehin fällig gewesen wäre, zahlt der Mieter nicht mit.

Gedeckelt ist die Erhöhung auf drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren; liegt die Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter, sind es zwei Euro. Für Maßnahmen an der Heizungsanlage gilt ein eigener Deckel von 50 Cent je Quadratmeter.

Ob und in welcher Höhe eine Umlage zulässig ist, hängt am Einzelfall und an einer formal korrekten Ankündigung. Wir bereiten sie vor; die rechtliche Prüfung im Streitfall gehört zum Anwalt.

Bei Fördermitteln

Für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden gibt es Zuschüsse. Wie hoch sie ausfallen, ändert sich regelmäßig - zuletzt wurde die Bundesförderung im Juli 2026 reformiert. Wir prüfen den jeweils geltenden Stand für Ihr Vorhaben, bevor wir vergeben.

Eine Regel bleibt dabei konstant und kostet die meisten Fördermittel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Handwerker beauftragt wird. Wer erst beauftragt und dann an die Förderung denkt, bekommt nichts mehr - rückwirkend geht es nicht.

Für viele Maßnahmen ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Das planen wir mit ein.

So läuft ein Vorhaben

Fünf Schritte, in denen Sie jederzeit wissen, wo das Projekt steht.

  1. Ortstermin Wir gehen gemeinsam durch das Objekt. Sie erfahren dabei schon, was uns auffällt - auch wenn es nicht das ist, was Sie hören wollten.
  2. Maßnahmenliste Sie bekommen eine Liste mit Dringlichkeit, geschätzter Größenordnung und Wirkung je Maßnahme. Daraus entscheiden Sie, was gemacht wird.
  3. Angebote einholen Wir holen vergleichbare Angebote ein - gleiches Leistungsverzeichnis für alle, sonst lassen sie sich nicht vergleichen. Fördermittel klären wir vor der Vergabe.
  4. Umsetzung Vergabe, Terminplanung, Baustellenkoordination. Sie bekommen von uns Zwischenstände, auch wenn nichts Neues passiert ist.
  5. Abnahme und Unterlagen Abnahme mit Protokoll, Rechnungsprüfung, Dokumentation. Bei vermieteten Objekten bereiten wir auf Wunsch die Modernisierungsankündigung vor.

Was steht bei Ihrem Objekt an?

Schildern Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht und was Sie vorhaben oder befürchten. Wir sagen Ihnen, was wir uns ansehen würden - und ob sich der Aufwand lohnt.