Nicht jede Modernisierung zahlt sich aus.
Wir entwickeln bestehende Immobilien weiter - mit Maßnahmen, die sich in Substanz, Vermietbarkeit und Betriebskosten auszahlen.
Die Frage ist selten, ob man etwas machen kann. Die Frage ist, was zuerst und was sich davon trägt. Ein neues Bad hebt die Miete, eine neue Heizung senkt die Nebenkosten, eine gedämmte Geschossdecke kostet wenig und wirkt sofort - und manche Maßnahme sieht gut aus, bringt aber weder das eine noch das andere.
Wir nehmen den Bestand auf, ordnen die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirkung und rechnen durch, was sie bringen. Anschließend koordinieren wir Gewerke, Termine und Kosten. Weil wir Objekte auch verwalten, kennen wir die Folgekosten einer Entscheidung - und sagen Ihnen, wenn sich etwas nur als Instandhaltung rechnet.
Von der ersten Begehung bis zur abgenommenen Rechnung.
Wir sehen uns das Objekt an, sichten Unterlagen und Protokolle und stellen fest, was ansteht: Instandhaltungsstau, energetische Schwachstellen, offene Prüfpflichten.
Nicht alles gleichzeitig. Wir ordnen die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirkung und sagen Ihnen, was warten kann und was nicht.
Zu jeder Maßnahme rechnen wir durch, was sie kostet und was sie bringt: an Miete, an Betriebskosten, an Vermietbarkeit. Manche Maßnahme rechnet sich nur als Instandhaltung - das sagen wir dann auch.
Wir holen Angebote ein, vergeben an Betriebe aus der Region, stimmen Termine ab und behalten Kosten und Fristen im Blick.
Wir nehmen die Arbeiten ab, prüfen Rechnungen gegen das Angebot und dokumentieren, was gemacht wurde - für Ihre Unterlagen und für die nächste Eigentümerversammlung.
Ein Teil der Arbeiten steht nicht zur Wahl. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei Bestandsgebäuden bestimmte Nachrüstungen - unabhängig davon, ob sie sich rechnen.
Viele dieser Pflichten greifen erst beim Eigentümerwechsel: Nach dem Erwerb bleibt eine Frist von zwei Jahren, um sie zu erfüllen. Wer ein Objekt kauft, sollte das eingerechnet haben.
Für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmen. Ob und wie eine Pflicht Ihr Objekt trifft, klären wir am konkreten Fall - diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Nach § 559 BGB dürfen acht Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Vorher abzuziehen sind der Instandhaltungsanteil und alle Zuschüsse - was ohnehin fällig gewesen wäre, zahlt der Mieter nicht mit.
Gedeckelt ist die Erhöhung auf drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren; liegt die Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter, sind es zwei Euro. Für Maßnahmen an der Heizungsanlage gilt ein eigener Deckel von 50 Cent je Quadratmeter.
Ob und in welcher Höhe eine Umlage zulässig ist, hängt am Einzelfall und an einer formal korrekten Ankündigung. Wir bereiten sie vor; die rechtliche Prüfung im Streitfall gehört zum Anwalt.
Für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden gibt es Zuschüsse. Wie hoch sie ausfallen, ändert sich regelmäßig - zuletzt wurde die Bundesförderung im Juli 2026 reformiert. Wir prüfen den jeweils geltenden Stand für Ihr Vorhaben, bevor wir vergeben.
Eine Regel bleibt dabei konstant und kostet die meisten Fördermittel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Handwerker beauftragt wird. Wer erst beauftragt und dann an die Förderung denkt, bekommt nichts mehr - rückwirkend geht es nicht.
Für viele Maßnahmen ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Das planen wir mit ein.
Fünf Schritte, in denen Sie jederzeit wissen, wo das Projekt steht.
Schildern Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht und was Sie vorhaben oder befürchten. Wir sagen Ihnen, was wir uns ansehen würden - und ob sich der Aufwand lohnt.
Unverbindlich
Wir schicken Ihnen die vollständigen Unterlagen zu und melden uns bei Ihnen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für die Bearbeitung dieser Anfrage.