WürttembergImmobilienWerte

Verkauf & Vermietung

Immobilien erfolgreich vermitteln. Werte nachhaltig sichern.

Württemberg Immobilien Werte begleitet Eigentümer in der Region Stuttgart beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohnungen, Häusern und vermieteten Objekten - persönlich, professionell und marktnah.

Eine erfolgreiche Vermittlung beginnt nicht mit dem Inserat, sondern mit einer realistischen Einschätzung und einer durchdachten Strategie. Wir ermitteln einen marktgerechten Preis, bereiten alle Unterlagen professionell auf und vermarkten Ihre Immobilie zielgerichtet - von der ersten Anfrage bis zur Übergabe.

Dabei sprechen wir offen über die realistischen Chancen Ihres Objekts. Ein passender Preis schafft Interesse und verkürzt die Vermarktungszeit; eine überhöhte Vorstellung kann dagegen dazu führen, dass eine Immobilie lange am Markt bleibt und letztlich nur mit Preisnachlässen vermittelt werden kann.

Unser Anspruch ist eine Vermittlung, die verlässlich, transparent und wirtschaftlich sinnvoll ist. Regional verwurzelt, persönlich erreichbar und mit klarem Blick für den Markt.

„Verkaufen heißt, den Wert einer Immobilie zu erkennen, realistisch zu vertreten und zuverlässig zum richtigen Abschluss zu führen."

Für private Eigentümer · Kapitalanleger · Erbengemeinschaften · Eigentümer vermieteter Einheiten

Vermittelte Wohnimmobilie in der Region Stuttgart
Region Stuttgart

Wer verwaltet, verkauft anders

Wir verbinden die Perspektive des Verkaufs mit der Sicht des Käufers und der Erfahrung aus der täglichen Immobilienverwaltung. Dadurch betrachten wir nicht nur den Moment der Vermittlung, sondern auch das, was danach zählt: die tatsächliche Nutzung, die Bewirtschaftung und die langfristige Entwicklung einer Immobilie.

Das merkt man an konkreten Stellen. Wir lesen Protokolle und Wirtschaftspläne nicht als Beiwerk, sondern weil dort steht, was in den nächsten Jahren auf die Gemeinschaft zukommt. Wir wissen, welche Angaben ein Käufer und dessen Bank sehen wollen, bevor sie danach fragen. Und wir erkennen, wenn ein Objekt Fragen aufwirft, die besser vor der Vermarktung geklärt sind als in der Verhandlung.

Diese Verbindung aus Maklertätigkeit und Hausverwaltung schafft eine Beratungsperspektive, die über den klassischen Immobilienverkauf hinausgeht.

Was wir übernehmen

Zwei Wege, je nachdem, ob Sie sich von Ihrer Immobilie trennen oder sie behalten und vermieten wollen.

01

Verkauf

Für Eigentümer, die eine Wohnung, ein Haus oder ein vermietetes Objekt veräußern wollen.

  • Einschätzung des erzielbaren Preises anhand tatsächlicher Abschlüsse in der Lage, nicht anhand von Angebotspreisen aus Portalen

  • Vollständige Beschaffung der Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Bau- und Aufteilungspläne, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Abrechnungen

  • Prüfung, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, und Aufnahme der nach § 87 GEG erforderlichen Angaben in jede Anzeige

  • Aufbereitung des Objekts: Fotos, Grundrisse, Exposé mit belastbaren Angaben statt Werbevokabular

  • Veröffentlichung auf den einschlägigen Portalen sowie gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten

  • Durchführung der Besichtigungen - persönlich, nicht als Sammeltermin

  • Vorprüfung der Kaufinteressenten auf Finanzierbarkeit, bevor Verhandlungen beginnen

  • Führung der Preisverhandlung und Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notariat

  • Begleitung zum Notartermin und zur Übergabe inklusive Protokoll und Zählerständen

02

Vermietung

Für Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten - einzeln oder im Bestand.

  • Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Prüfung, welche Miete rechtlich zulässig ist

  • Erstellung der Mietunterlagen und des Exposés, ebenfalls mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG

  • Vorauswahl der Bewerber anhand vorab festgelegter Kriterien statt nach Eingangsreihenfolge

  • Besichtigungen mit den Bewerbern, die tatsächlich in Frage kommen

  • Bonitätsprüfung: Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Nachweis über Mietschuldenfreiheit

  • Mietvertrag auf aktueller Rechtsgrundlage, abgestimmt auf Ihr Objekt

  • Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselquittung

  • Auf Wunsch anschließende Betreuung des Mietverhältnisses durch unsere Verwaltung

Der konkrete Leistungsumfang wird im Maklervertrag festgelegt.

Wie eine Vermarktung abläuft

Sieben Schritte. Sie wissen an jedem Punkt, was gerade passiert und was als Nächstes ansteht.

  1. Erstgespräch und Objektbesichtigung Wir sehen uns das Objekt an und sprechen über Ihre Vorstellung, Ihren Zeitrahmen und darüber, ob Verkauf oder Vermietung für Sie die bessere Antwort ist.
  2. Preiseinschätzung Sie bekommen eine begründete Spanne mit den Vergleichsfällen, auf denen sie beruht - und einen Hinweis, wenn Ihre Preisvorstellung davon abweicht.
  3. Unterlagen und Aufbereitung Wir beschaffen die Unterlagen bei Ämtern und Verwaltung, prüfen sie auf Vollständigkeit und erstellen Exposé, Fotos und Grundrisse.
  4. Vermarktung Veröffentlichung, Ansprache vorgemerkter Interessenten, Beantwortung der Anfragen. Sie erfahren regelmäßig, wie viele Anfragen eingegangen sind und was daraus geworden ist.
  5. Besichtigungen und Auswahl Wir führen die Termine und prüfen die Interessenten, bevor verhandelt wird. Bei der Vermietung entscheiden Sie über die Auswahl, nicht wir.
  6. Abschluss Beim Verkauf: Kaufvertragsentwurf, Notartermin, Kaufpreisfälligkeit. Bei der Vermietung: Mietvertrag und Übergabe. In beiden Fällen sind wir beim Termin dabei.
  7. Danach Übergabe mit Protokoll. Auf Wunsch übernimmt unsere Hausverwaltung das Objekt anschließend weiter - dann bleibt der Ansprechpartner derselbe.

Manche Objekte sind vergeben, bevor sie inseriert werden

Wer bei uns sucht, wird vorgemerkt - mit den Kriterien, auf die es ihm ankommt: Lage, Größe, Budget, Zustand, Eigennutzung oder Vermietung. Kommt ein passendes Objekt herein, melden wir uns dort zuerst.

Für Eigentümer heißt das: Ihr Objekt wird nicht ins Schaufenster gestellt, bevor wir geprüft haben, ob jemand darauf wartet. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Verkauf diskret bleiben soll - bei Erbengemeinschaften, Trennungen oder vermieteten Wohnungen, deren Mieter noch nichts wissen sollen.

Für Suchende heißt es: Sie erfahren von einem Objekt, bevor es auf den Portalen steht. Ein Suchauftrag kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Diskreter Verkauf

Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat: keine Anzeige, kein Schild, keine Adresse im Netz. Interessenten erhalten die Unterlagen erst nach persönlicher Ansprache.

Das schränkt den Kreis der Interessenten ein und kann den erzielbaren Preis beeinflussen. Wir sagen Ihnen vorher, was das in Ihrem Fall bedeutet.

Wer die Provision zahlt

Das ist keine Verhandlungssache zwischen Anbietern, sondern in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Damit Sie Angebote einordnen können, hier die Grundlagen:

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Die Provisionsabrede bedarf der Textform. Sollen beide Seiten zahlen, muss die Provision hälftig geteilt werden; der Käufer darf nie mehr tragen als der Verkäufer. Seine Hälfte wird außerdem erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten greifen diese Vorschriften nicht. Dort wird die Provision frei vereinbart.

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Vom Wohnungssuchenden darf eine Provision nur verlangt werden, wenn er selbst den Suchauftrag erteilt hat und der Makler die Wohnung ausschließlich daraufhin beschafft; die Höchstgrenze liegt dann bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermG).

Was Sie von uns bekommen

Vor jeder Beauftragung ein schriftliches Angebot: welche Leistungen enthalten sind, welcher Satz gilt, wann er fällig wird und was gesondert berechnet wird.

Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie auf die Laufzeit des Maklervertrags und darauf, was passiert, wenn Sie selbst einen Käufer finden. Diese beiden Punkte unterscheiden Angebote stärker als der Provisionssatz.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht, wo es liegt und was Sie damit vorhaben. Sie bekommen eine begründete Einschätzung und einen Vorschlag, wie wir vorgehen würden - oder den Hinweis, dass Sie damit gerade besser warten.

Kein Vertreterbesuch, kein Newsletter, keine Weitergabe Ihrer Daten. Wir melden uns persönlich.