Immobilien erfolgreich vermitteln. Werte nachhaltig sichern.
Württemberg Immobilien Werte begleitet Eigentümer in der Region Stuttgart beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohnungen, Häusern und vermieteten Objekten - persönlich, professionell und marktnah.
Eine erfolgreiche Vermittlung beginnt nicht mit dem Inserat, sondern mit einer realistischen Einschätzung und einer durchdachten Strategie. Wir ermitteln einen marktgerechten Preis, bereiten alle Unterlagen professionell auf und vermarkten Ihre Immobilie zielgerichtet - von der ersten Anfrage bis zur Übergabe.
Dabei sprechen wir offen über die realistischen Chancen Ihres Objekts. Ein passender Preis schafft Interesse und verkürzt die Vermarktungszeit; eine überhöhte Vorstellung kann dagegen dazu führen, dass eine Immobilie lange am Markt bleibt und letztlich nur mit Preisnachlässen vermittelt werden kann.
Unser Anspruch ist eine Vermittlung, die verlässlich, transparent und wirtschaftlich sinnvoll ist. Regional verwurzelt, persönlich erreichbar und mit klarem Blick für den Markt.
„Verkaufen heißt, den Wert einer Immobilie zu erkennen, realistisch zu vertreten und zuverlässig zum richtigen Abschluss zu führen."
Für private Eigentümer · Kapitalanleger · Erbengemeinschaften · Eigentümer vermieteter Einheiten
Wir verbinden die Perspektive des Verkaufs mit der Sicht des Käufers und der Erfahrung aus der täglichen Immobilienverwaltung. Dadurch betrachten wir nicht nur den Moment der Vermittlung, sondern auch das, was danach zählt: die tatsächliche Nutzung, die Bewirtschaftung und die langfristige Entwicklung einer Immobilie.
Das merkt man an konkreten Stellen. Wir lesen Protokolle und Wirtschaftspläne nicht als Beiwerk, sondern weil dort steht, was in den nächsten Jahren auf die Gemeinschaft zukommt. Wir wissen, welche Angaben ein Käufer und dessen Bank sehen wollen, bevor sie danach fragen. Und wir erkennen, wenn ein Objekt Fragen aufwirft, die besser vor der Vermarktung geklärt sind als in der Verhandlung.
Diese Verbindung aus Maklertätigkeit und Hausverwaltung schafft eine Beratungsperspektive, die über den klassischen Immobilienverkauf hinausgeht.
Zwei Wege, je nachdem, ob Sie sich von Ihrer Immobilie trennen oder sie behalten und vermieten wollen.
Für Eigentümer, die eine Wohnung, ein Haus oder ein vermietetes Objekt veräußern wollen.
Einschätzung des erzielbaren Preises anhand tatsächlicher Abschlüsse in der Lage, nicht anhand von Angebotspreisen aus Portalen
Vollständige Beschaffung der Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Bau- und Aufteilungspläne, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Abrechnungen
Prüfung, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, und Aufnahme der nach § 87 GEG erforderlichen Angaben in jede Anzeige
Aufbereitung des Objekts: Fotos, Grundrisse, Exposé mit belastbaren Angaben statt Werbevokabular
Veröffentlichung auf den einschlägigen Portalen sowie gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten
Durchführung der Besichtigungen - persönlich, nicht als Sammeltermin
Vorprüfung der Kaufinteressenten auf Finanzierbarkeit, bevor Verhandlungen beginnen
Führung der Preisverhandlung und Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notariat
Begleitung zum Notartermin und zur Übergabe inklusive Protokoll und Zählerständen
Für Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten - einzeln oder im Bestand.
Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Prüfung, welche Miete rechtlich zulässig ist
Erstellung der Mietunterlagen und des Exposés, ebenfalls mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG
Vorauswahl der Bewerber anhand vorab festgelegter Kriterien statt nach Eingangsreihenfolge
Besichtigungen mit den Bewerbern, die tatsächlich in Frage kommen
Bonitätsprüfung: Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Nachweis über Mietschuldenfreiheit
Mietvertrag auf aktueller Rechtsgrundlage, abgestimmt auf Ihr Objekt
Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselquittung
Auf Wunsch anschließende Betreuung des Mietverhältnisses durch unsere Verwaltung
Der konkrete Leistungsumfang wird im Maklervertrag festgelegt.
Sieben Schritte. Sie wissen an jedem Punkt, was gerade passiert und was als Nächstes ansteht.
Wer bei uns sucht, wird vorgemerkt - mit den Kriterien, auf die es ihm ankommt: Lage, Größe, Budget, Zustand, Eigennutzung oder Vermietung. Kommt ein passendes Objekt herein, melden wir uns dort zuerst.
Für Eigentümer heißt das: Ihr Objekt wird nicht ins Schaufenster gestellt, bevor wir geprüft haben, ob jemand darauf wartet. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Verkauf diskret bleiben soll - bei Erbengemeinschaften, Trennungen oder vermieteten Wohnungen, deren Mieter noch nichts wissen sollen.
Für Suchende heißt es: Sie erfahren von einem Objekt, bevor es auf den Portalen steht. Ein Suchauftrag kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat: keine Anzeige, kein Schild, keine Adresse im Netz. Interessenten erhalten die Unterlagen erst nach persönlicher Ansprache.
Das schränkt den Kreis der Interessenten ein und kann den erzielbaren Preis beeinflussen. Wir sagen Ihnen vorher, was das in Ihrem Fall bedeutet.
Das ist keine Verhandlungssache zwischen Anbietern, sondern in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Damit Sie Angebote einordnen können, hier die Grundlagen:
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Die Provisionsabrede bedarf der Textform. Sollen beide Seiten zahlen, muss die Provision hälftig geteilt werden; der Käufer darf nie mehr tragen als der Verkäufer. Seine Hälfte wird außerdem erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB).
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten greifen diese Vorschriften nicht. Dort wird die Provision frei vereinbart.
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Vom Wohnungssuchenden darf eine Provision nur verlangt werden, wenn er selbst den Suchauftrag erteilt hat und der Makler die Wohnung ausschließlich daraufhin beschafft; die Höchstgrenze liegt dann bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermG).
Vor jeder Beauftragung ein schriftliches Angebot: welche Leistungen enthalten sind, welcher Satz gilt, wann er fällig wird und was gesondert berechnet wird.
Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie auf die Laufzeit des Maklervertrags und darauf, was passiert, wenn Sie selbst einen Käufer finden. Diese beiden Punkte unterscheiden Angebote stärker als der Provisionssatz.
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht, wo es liegt und was Sie damit vorhaben. Sie bekommen eine begründete Einschätzung und einen Vorschlag, wie wir vorgehen würden - oder den Hinweis, dass Sie damit gerade besser warten.
Kein Vertreterbesuch, kein Newsletter, keine Weitergabe Ihrer Daten. Wir melden uns persönlich.
Unverbindlich
Wir schicken Ihnen die vollständigen Unterlagen zu und melden uns bei Ihnen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für die Bearbeitung dieser Anfrage.